Öko-Grundanforderungen

Weinbau

Viele Spitzenbetriebe im Weinbau wirtschaften mittlerweile ökologisch, was auch auf die Terroir-Begeisterung und dem Trend zu hochwertigen, naturnahen Weinen zurückzuführen ist. Um ihren Wein als Bio-Wein kennzeichnen zu dürfen, gibt es für Biowinzer Vorgaben zur Traubenerzeugung und zum Weinausbau zu beachten. Zudem erfolgt eine Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle.

Durch die Begrünung der Weinberge wird die Artenvielfalt und das Bodenleben gefördert, der Humusgehalt erhöht und die Bodenstruktur verbessert.

Ein weiteres zentrales Thema im Bio-Weinbau ist der Pflanzenschutz. Dieser erfolgt nur mit bio-konformen Mitteln, wie z.B. Schwefel, Kupfer, Bikarbonaten. Öko-Pflanzenschutz ist herausfordernd und verlangt eine gute Beobachtung der Pflanzengesundheit und häufige Behandlungstermine. Während der Umstellungszeit ist eine Begleitung durch erfahrene Öko-Winzer oder durch die Öko-Fachberatung besonders wichtig.

Bei der Weinbereitung müssen die Trauben sowie ggf. der Zucker, die Süßreserve und die Verschnittpartner jeweils aus ökologischer Erzeugung stammen. Die EU-Öko-Verordnung schränkt auch die beim Öko-Weinausbau zugelassenen Präparate ein, ermöglicht aber den Einsatz der wesentlichen Hilfsmittel wie beispielsweise Reinzuchthefen, Hefenährstoffen, BSA-Kulturen, Schwefel, Weinsäure und Kaliumhydrogencarbonat.

 

Anforderungsliste ökologischer Weinbau

Verzicht auf chemische synthetische Pflanzenschutzmittel und Herbizide im Bio-Weinbau

Keine Verwendung leichtlöslicher Mineraldünger (insbesondere N-Mineraldünger)

Ausschließliche Verwendung von Öko-Trauben sowie ggf. Öko-Zucker und Öko-Süßreserven bei der Öko-Weinbereitung

Beachtung der Einschränkungen der in der Öko-Kellerwirtschaft zulässigen Weinbehandlungsmittel (falls eine spätere Bio-Auslobung für das betreffende Erzeugnis angestrebt wird)

Verzicht auf thermische Behandlungen über 75 Grad, teilweise Entalkoholisierung und Entschwefelung durch physikalische Verfahren

Einhaltung Öko-Vorgaben und externe Kontrollen

Zertifizierung(en) für den Bio-Weinbau
Die Bio-Kennzeichnung von Produkten setzt voraus, dass der Betrieb von der Kontrollstelle bereits bio-zertifiziert ist. Die ökologische Wirtschaftsweise wird durch Agrarumweltprogramme besonders gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass der gesamte Betrieb ökologisch bewirtschaftet wird, also alle Flächen und alle landwirtschaftlichen Tiere. In einigen Bundesländern, wie Rheinland-Pfalz, muss der Betrieb die Öko-Förderung bereits im Vorjahr beantragen. Eine rechtzeitige Information über die jeweiligen Antragsfristen ist deshalb besonders wichtig.

Die Umstellungszeit beträgt 36 Monate. Erst danach können die Trauben als ökologische Erzeugnisse geentet werden. Ein günstiger Umstellungsbeginn ist deshalb der August, nachdem auf den Rebflächen letztmalig konventionelle Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden. Das Datum des Kontrollvertrages mit der Öko-Kontrollstelle gilt als Umstellungsbeginn.

Die Einhaltung der Öko-Vorgaben wird von einer externen Öko-Kontrollstelle durch jährliche Inspektionen Vor-Ort sowie gelegentliche Probenahmen überprüft. Der Weinbaubetrieb muss bereit sein, Auskünfte zu erteilen und seine betriebliche Dokumentation offenzulegen (EU-Weinbaukartei, Betriebsmittelzukauf, Dünge-/Pflanzenschutzaufzeichnungen, Kellerbuch, Warenverkauf etc.).

Viele Betriebe streben neben der EU-Öko-Auslobung weitere Zertifizierungen an z.B. gemäß den privaten Verbandsrichtlinien von Demeter, ECOVIN, Bioland, Naturland oder eine Zertifizierung nach dem FairChoice-Standard. Erkundigen Sie sich ggf. bei diesen Organisationen nach ihren Richtlinien, Zertifizierungsverfahren und Kosten. Wir arbeiten mit den genannten Organisationen zusammen und können Ihnen eine Vor-Ort-Kombikontrolle nach diesen Richtlinien anbieten.

Checkliste Umstellung auf ökologischen Weinbau

Kontakt zur Öko-Kontrollstelle aufnehmen

Zuständige staatliche Stelle bezüglich der Öko-Förderung (Antragfristen) kontaktieren und diese rechtzeitig beantragen

Öko-Pflanzenschutzkonzept erstellen und ggf. vorab testen

Beachtung der sonstigen Vorgaben bei Düngung und Saatguteinsatz

Änderungen beim Weinausbau im Hinblick auf die Öko-Anforderungen abschätzen (verpflichtend, sobald die Weine mit Bio-Kennzeichnung vermarktet werden sollen)

Gibt es Bewirtschafter in Ihrem Betrieb, oder Subunternehmer, bei denen Sie Produkte herstellen lassen, die in das Öko-Kontrollverfahren einzubeziehen wären?

Betriebsmittelverordnung

Zulässige Betriebsmittel im Öko-Weinbau

Zugelassene Düngemittel sind z.B. konventionelle Wirtschaftsdünger von Pferden, Ziegen oder Schafen (Rindermist muss aus Betrieben mit weniger als 2,5 GV/ha stammen), Grünschnittkompost, Steinmehl, Kaliumsulfat, Kalirohsalz, Thomasphosphat, Calciumcarbonat natürlichen Ursprungs und bestimmte mineralische Spurennährstoffdünger. Weiterführenden Angaben finden Sie unter den nachfolgenden Links.

Hier ist die Suche nach Handelsprodukten (z.B. Düngemitteln) und das Ausdrucken von Konformitätsbescheinigungen möglich

Zulässige Präparate der Öko-Weinbereitung finden Sie in der VO (EU) 2021/1165, Anhang V Teil D (Seite 33 bis 35)

Datenbank zum Öko-Saatgut/Vermehrungsmaterial

Liste der im Öko-Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel

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Pflanzenbau

Öko-Anforderungen für Unternehmen im Bereich Pflanzenbau

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Öko-Anforderungen für Unternehmen in der Lebensmittel-Verarbeitung

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