Weinbau
Viele Spitzenbetriebe im Weinbau wirtschaften mittlerweile ökologisch und arbeiten mit einer Öko Kontrollstelle für Weinbau zusammen, was auch auf die Terroir-Begeisterung und den Trend zu hochwertigen, naturnahen Weinen zurückzuführen ist. Um ihren Wein als Bio-Wein nach EU-Öko-Verordnung kennzeichnen zu dürfen, gibt es für Bio Winzer Vorgaben zur Traubenerzeugung und zum Weinausbau zu beachten. Zudem erfolgt eine Bio Zertifizierung durch eine anerkannte Öko Kontrollstelle.
Durch die Begrünung der Weinberge wird die Artenvielfalt und das Bodenleben gefördert, der Humusgehalt erhöht und die Bodenstruktur verbessert.
Ein weiteres zentrales Thema im Bio Weinbau ist der Pflanzenschutz. Dieser erfolgt nur mit nach EU-Öko-Verordnung zulässigen Mitteln, wie z.B. Schwefel, Kupfer, Bikarbonaten. Öko-Pflanzenschutz ist herausfordernd und verlangt eine gute Beobachtung der Pflanzengesundheit und häufige Behandlungstermine. Während der Umstellungszeit ist eine Begleitung durch erfahrene Öko-Winzer oder durch die Öko-Fachberatung besonders wichtig.
Bei der Weinbereitung müssen die Trauben sowie ggf. der Zucker, die Süßreserve und die Verschnittpartner jeweils aus ökologischer Erzeugung stammen. Die EU-Öko-Verordnung schränkt auch die beim Öko-Weinausbau zugelassenen Präparate ein, ermöglicht aber den Einsatz der wesentlichen Hilfsmittel wie beispielsweise Reinzuchthefen, Hefenährstoffen, BSA-Kulturen, Schwefel, Weinsäure und Kaliumhydrogencarbonat.
Anforderungsliste ökologischer Weinbau
Verzicht auf chemische synthetische Pflanzenschutzmittel und Herbizide im Bio-Weinbau
Keine Verwendung leichtlöslicher Mineraldünger (insbesondere N-Mineraldünger)
Ausschließliche Verwendung von Öko-Trauben sowie ggf. Öko-Zucker und Öko-Süßreserven bei der Öko-Weinbereitung
Beachtung der Einschränkungen der in der Öko-Kellerwirtschaft zulässigen Weinbehandlungsmittel (falls eine spätere Bio-Auslobung für das betreffende Erzeugnis angestrebt wird)
Verzicht auf thermische Behandlungen über 75 Grad, teilweise Entalkoholisierung und Entschwefelung durch physikalische Verfahren
Einhaltung Öko-Vorgaben und externe Kontrollen
Öko Zertifizierung(en) für den Bio-Weinbau
Die Bio-Kennzeichnung von Produkten setzt voraus, dass der Betrieb von einer Bio Kontrollstelle für Weinbau bereits bio-zertifiziert ist. Die ökologische Wirtschaftsweise wird durch Agrarumweltprogramme besonders gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass der gesamte landwirtschaftliche Betrieb ökologisch bewirtschaftet wird, also alle Flächen und Tiere. In einigen Bundesländern, wie Rheinland-Pfalz, muss der Betrieb die Öko-Förderung bereits im Vorjahr beantragen. Eine rechtzeitige Information über die jeweiligen Antragsfristen ist deshalb besonders wichtig.
Die Umstellungszeit für Flächen im Bio Weinbau beträgt 36 Monate. Erst danach können die Trauben als ökologische Erzeugnisse geerntet werden. Ein günstiger Umstellungsbeginn ist deshalb der August, nachdem auf den Rebflächen letztmalig konventionelle Pflanzenschutzmittel eingesetzt wurden. Das Datum des Kontrollvertrages mit der Öko Kontrollstelle gilt als Umstellungsbeginn.
Die Einhaltung der Öko-Vorgaben wird von der anerkannten Öko Kontrollstelle durch jährliche Inspektionen vor Ort sowie durch gelegentliche Stichprobenkontrollen und Probenahmen überprüft. Der Bio Weinbaubetrieb muss bereit sein, Auskünfte zu erteilen und seine betriebliche Dokumentation offenzulegen (EU-Weinbaukartei, Betriebsmittelzukauf, Dünge-/Pflanzenschutzaufzeichnungen, Kellerbuch, Warenverkauf etc.).
Viele Betriebe streben neben der Bio Zertifizierung nach EU-Öko-Verordnung weitere Zertifizierungen an, z.B. gemäß den privaten Verbandsrichtlinien von Demeter, ECOVIN, Bioland, Naturland oder eine Zertifizierung nach dem FairChoice-Standard. Erkundigen Sie sich ggf. bei diesen Organisationen nach ihren Richtlinien, Zertifizierungsverfahren und Kosten. Wir als Öko Kontrollstelle arbeiten mit den genannten Organisationen zusammen und können Ihnen eine Vor-Ort-Kombikontrolle nach diesen Richtlinien anbieten.
Checkliste Umstellung auf ökologischen Weinbau
Kontakt zur Öko-Kontrollstelle aufnehmen
Zuständige staatliche Stelle bezüglich der Öko-Förderung (Antragfristen) kontaktieren und diese rechtzeitig beantragen
Öko-Pflanzenschutzkonzept erstellen und ggf. vorab testen
Beachtung der sonstigen Vorgaben bei Düngung und Saatguteinsatz
Änderungen beim Weinausbau im Hinblick auf die Öko-Anforderungen abschätzen (verpflichtend, sobald die Weine mit Bio-Kennzeichnung vermarktet werden sollen)
Gibt es Bewirtschafter in Ihrem Betrieb, oder Subunternehmer, bei denen Sie Produkte herstellen lassen, die in das Öko-Kontrollverfahren einzubeziehen wären?
Betriebsmittelverordnung
Zulässige Betriebsmittel im Öko-Weinbau
Zugelassene Düngemittel sind z.B. konventionelle Wirtschaftsdünger von Pferden, Ziegen oder Schafen (Rindermist muss aus Betrieben mit weniger als 2,5 GV/ha stammen), Grünschnittkompost, Steinmehl, Kaliumsulfat, Kalirohsalz, Thomasphosphat, Calciumcarbonat natürlichen Ursprungs und bestimmte mineralische Spurennährstoffdünger. Weiterführenden Angaben finden Sie unter den nachfolgenden Links.
Hier ist die Suche nach Handelsprodukten (z.B. Düngemitteln) und das Ausdrucken von Konformitätsbescheinigungen möglich
Zulässige Präparate der Öko-Weinbereitung finden Sie in der VO (EU) 2021/1165, Anhang V Teil D (Seite 33 bis 35)
Datenbank zum Öko-Saatgut/Vermehrungsmaterial
Liste der im Öko-Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel
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Pflanzenbau
Öko-Anforderungen für Unternehmen im Bereich Pflanzenbau

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ökologischer Landbau mbH
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