Öko-Grundanforderungen
Lebensmittel-Verarbeitung
Wenn Sie ein Unternehmen für Lebensmittelverarbeitung betreiben und ein Bio Label führen möchten, müssen Sie von Anfang an darauf achten, dass Sie bei der Verarbeitung die EU Ökoverordnung befolgen. Dafür benötigen Sie eine wirklich gute Planung und abhängig von Ihren Produkten vielleicht auch etwas Pioniergeist. Da es bei Bio-Lebensmitteln im Wesentlichen auf die Natürlichkeit von Produkten ankommt, schließt die Öko Verordnung die Verwendung einiger Zutaten aus, die in der konventionellen Verarbeitung erlaubt sind. Sie dürfen zum Beispiel keine konventionellen Zutaten oder gar gentechnisch veränderte Vor-Produkte verwenden.
Auch Zusatzstoffe, wie Geschmacksverstärker, Süßstoffe oder Konservierungsmittel, die nicht den ökologischen Standards entsprechen, sind nicht zulässig. Zwar verlängern Zusatzstoffe die Haltbarkeit oder verändern das Aussehen von Produkten und sind aus Verbrauchersicht in manchen Fällen vielleicht sogar wünschenswert. Sie sind aber eben nicht natürlich. Faktisch bedeutet das Verbot von nicht-ökologischen Zusatzstoffen, dass Sie als verarbeitendes Bio-Unternehmen mit einem Bruchteil der in der EU zugelassenen Zusatzstoffe auskommen müssen. Das erfordert etwas Kreativität, um etwa Rezepturen ohne Zusatzstoffe zu entwickeln.
Anforderungsliste VERARBEITUNG VON BIO-LEBENSMITTELN
Möglichst naturbelassene Produkte
Landwirtschaftliche Zutaten müssen aus ökologischem Anbau stammen.
Trennung (räumlich und/oder zeitlich) der konventionellen und ökologischen Verarbeitung
Alle für die Verwendung in Bio-Lebensmitteln zulässigen Zusatz- und Hilfsstoffe sind in der Öko Verordnung aufgeführt.
(Fast) nur Bio-Zutaten und Trennung von Produktion
Alles Bio
Die landwirtschaftlichen Zutaten in Bio-Lebensmitteln müssen aus ökologischer Erzeugung stammen. Bestimmte Zutaten und Zusatzstoffe dürfen unter genau definierten Bedingungen aus konventioneller Herkunft stammen, dürfen aber insgesamt höchstens 5 % der landwirtschaftlichen Zutaten ausmachen (z.B. Wurstdärme und Pektin).
Inhaltsstoffe wie Wasser und Salz sind aber keine landwirtschaftlichen Zutaten und müssen in der Aufstellung nicht berücksichtigt werden. Da die ökologische Erzeugung von Bio-Rohstoffen in Deutschland noch nicht flächen-deckend erfolgt, erfordert dies eine sehr gute Planung beim Einkauf.
Wenn Sie als verarbeitender Betrieb sowohl konventionelle als auch ökologische Lebensmittel produzieren, müssen Sie zudem die Produktion (räumlich/zeitlich) trennen. Denn Sie sind verpflichtet, die Risiken von Kontaminationen und Vermischung mit konventionellen Erzeugnissen zu ermitteln und zu vermeiden.
Die Vorsorgepflicht bedeutet für Sie, dass die Risiko-Analyse und die daraus abgeleiteten Vorsorgemaßnahmen zentrale Elemente der betrieblichen Abläufe sein müssen. Eine Nichteinhaltung von Vorsorgemaßnahmen könnte dazu führen, dass Sie ein Erzeugnis nicht als Öko-Erzeugnis vermarkten dürfen.
VORBEREITUNGEN FÜR BIO-LEBENSMITTEL VERARBEITUNG
Der Kontrollvertrag wird rechtzeitig vor dem Start der Öko-Vermarktung abgeschlossen.
Sind die benötigten Zutaten in Öko-Qualität erhältlich?
Sollen alle Produkte ökologisch hergestellt werden? Falls auch konventionelle Produkte hergestellt werden sollen, muss alles nachvollziehbar getrennt werden können.
Bei jedem neuen Produkt, bei jeder Rezepturänderung wird geprüft, ob die Zutaten und Hilfsstoffe erlaubt sind.
Sie haben Interesse an weiteren Bereichen?
Pflanzenbau
Öko-Anforderungen für Unternehmen im Bereich Pflanzenbau
Tierhaltung
Öko-Anforderungen für Unternehmen im Bereich Tierhaltung
Imkerei
Öko-Anforderungen für Unternehmen im Bereich Imkerei
Gastronomie/AHV
Öko-Anforderungen für Unternehmen im Bereich Gastronomie
Weinbau
Öko-Anforderungen für Unternehmen im Bereich Weinbau
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Kontrollgesellschaft
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