Die neue EU-Öko-Verordnung, tritt am 1.1.2022 in Kraft.
Wir möchten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen geben, die sich für die Anforderungen an Erzeugung, Verarbeitung und Handel ergeben.
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass es sich im Folgenden nicht um eine abschließende Liste aller Details handelt.
Noch sind nicht alle (Teil-)Verordnungen verabschiedet, einige Themen sind noch immer in der Abstimmung.
Eine Übersicht zu den rechtlichen Grundlagen ab 01.01.2022 finden Sie hier.