Bei der Kontrolle wird im Betrieb überprüft, ob die Grundanforderungen der Verordnung (EU) 2018/848 eingehalten werden und ob der Verkauf an Öko-Lebensmitteln, gemessen an der Erzeugung oder dem Zukauf an Öko-Rohstoffen, plausibel ist.
Voraussetzung für die Bio-Zertifizierung ist die Bereitschaft des Betriebsleiters, seinen Betrieb für die Inspektion transparent zu machen. Dies schließt das Führen und Vorlegen einer Dokumentation und Belegsammlung ein.