Kennzeichen des Öko-Landbaus
- Ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf
- Der Anbau geeigneter Kulturen und Sorten
- Der Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln
- Eine artgerechte, flächengebundene Tierhaltung
- Die Verwendung ökologisch erzeugter Futtermittel
- Der Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik
- Transparente, nachvollziehbare Betriebsabläufe
Umstellung zum Ökologischen Landbau
- Beginn der Umstellungszeit
Die Umstellungszeit beginnt mit der Anmeldung zum Kontrollverfahren. Stichtag ist der Tag, an dem der Kontrollvertrag abgeschlossen wurde und ab dem die Anforderungen der EG-Öko-VO eingehalten werden. (Siehe auch » Der richtige Zeitpunkt für den Vertragsabschluss) - Umstellungsware
Umstellungsware gibt es nur im Pflanzenbau. Erzeugnisse, die 12 Monate nach Kontrollvertragsabschluss geerntet werden, können mit dem Hinweis "Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau" vermarktet werden. - Bio-Produkte
Nach 2 bis 3 Jahren ist die Umstellungszeit abgeschlossen.
Erzeugnisse aus der Tierhaltung können 24 Monate nach Abschluss des Kontrollvertrags als Bio-Produkte vermarktet werden.
Bei pflanzlichen Produkten muss der Umstellungsbeginn 24 Monate vor der Aussaat zurück liegen, damit die Ernte als Bio-Erzeugnis (ohne Umstellungshinweis) gekennzeichnet werden kann.
Bei Dauerkulturen wie Äpfeln und Trauben erfolgt die erste Bio-Ernte 36 Monate nach Abschluss des Kontrollvertrages.